Der Einzelhandelsverband fordert bundesweites Einkaufen nur noch mit Armband-Lösung

Der Einzelhandelsverband fordert bundesweites Einkaufen nur noch mit Armband-Lösung

Die 2G-Zugangsregelung wurde kürzlich im Einzelhandel eingeführt. Damit die Kontrollen erleichtert werden können, fordern die Einzelhändler in Deutschland eine Armband-Lösung ein.

Bei der zum Beispiel in Mainz bereits praktizierten Armband-Lösung  wird jeder Kunde nur einmal auf 2G geprüft und erhält dann ein Armbändchen, mit dem er an diesem Tag Zugang zu allen Geschäften hat.

Einzelhändler in Deutschland fördern eine landesweite Armband-Lösung für den Einkauf in Innenstädten und Einkaufszentren, um die 2G-Regelung zu vereinfachen. Stefan Genth, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Handelsverbandes, sagte der Deutschen Nachrichten-Agentur am Mittwoch, es gebe derzeit viele Verwirrung über die 2G-Kontrollvorschriften für den Einzelhandel und nicht alltägliche Konsumgüter und es bestehe dringender Standardisierungsbedarf. Bei der in Mainz umgesetzten Armband-Lösung wird zum Beispiel jeder Kunde nur einmal auf 2G kontrolliert und erhält dann ein Armband, mit dem er alle Geschäfte am selben Tag besuchen kann. Genth betonte, dass die Kontrolle jedes Kunden in jedem Geschäft zu einem erheblichen Aufwand und zu Warteschlangen vor dem Geschäft führen würde, sodass es aus Sicht des Handels am besten ist, die in einigen Bundesländern wirksamen Armband-Lösungen auf das ganze Bundesgebiet auszuweiten.

Der Einzelhandel braucht aber dringend Unterstützung bei den erforderlichen 2G-Zugangsregelungen. Denn an dieser Stelle übernähmen die Unternehmen staatliche Pflichten. Genth forderte deshalb, dass entweder die Kommunen Unterstützung leisten oder finanzielle Zuschüsse an die betroffenen Einzelhändler gezahlt werden sollten. Grundsätzlich müsse die 2G-Regelung im Einzelhandel wieder aufgegeben werden, forderte Genth. Sie trage nicht zur Eindämmung der Pandemie bei. Der Einkauf mit Maskenpflicht und Hygienevorschriften sei sicher. Zugang zu den Geschäften haben ausschließlich geimpfte und genesene Personen. Supermärkte, Lebensmittelgeschäfte und Drogerien, unterliegen nicht den Verschärfungen der Corona-Richtlinien.

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